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Zu
den Reisebedingungen: |
Reiseveranstalter
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Reisevermittler
↓ |
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~ Allgemeine
Geschäftsbedingungen - Reiseveranstalter Victoria-Cavtat Reisen
e.K.
~ |
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1. Abschluss des Reisevertrages
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Mit der
Reiseanmeldung bietet der Kunde dem Reiseveranstalter Victoria-Cavtat
Reisen e.K., Inhaberin
Peggy Brailo
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(nachfolgend "VC"
genannt) den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. |
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Die Anmeldung kann
schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Sie
erfolgt durch den Anmelder auch
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für alle in der
Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren
Vertragsverpflichtungen der Anmelder wie für seine
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eigenen
Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende
gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und
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gesonderte Erklärung
übernommen hat.
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Der Vertrag kommt mit
der Annahme durch VC zustande. Die Annahme bedarf keiner
bestimmten Form.
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Bei oder unverzüglich
nach Vertragsschluss wird VC dem Kunden die Reisebestätigung
aushändigen.
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Weicht der Inhalt
der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein
neues Angebot durch VC vor, an das VC
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für die Dauer von
10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage
dieses neuen Angebots zustande, wenn
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der Kunde
innerhalb der Bindungsfrist von 10 Tagen die Annahme dieses
Angebots gegenüber VC erklärt.
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2.
Bezahlung
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2.1 Mit
Vertragsabschluss wird eine Anzahlung von 20% des Reisepreises
fällig, mindestens jedoch 100 Euro. Die
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| |
Anzahlung ist
innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Rechnung zu bezahlen.
|
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2.2 Die Anzahlung darf von VC nur nach Aushändigung des
Sicherungsscheins im Sinne von § 651 k Abs. 3 BGB
|
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| |
entgegengenommen
werden und wird auf den Reisepreis angerechnet.
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2.3 Weitere Zahlungen
werden zu den vereinbarten Terminen, die Restzahlung spätestens
4 Wochen vor Leistungsbeginn
|
|
| |
bzw. bei Aushändigung
oder Zugang der Reiseunterlagen fällig.
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| |
2.4 Bei Buchungen bis
zu 4 Wochen vor Leistungsbeginn bitten wir Sie, den Gesamtpreis
sofort bei Buchung zu zahlen um
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Ihnen rechtzeitig
alle Buchungsunterlagen zusenden zu können.
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|
| |
2.4 Ist der fällige
Reisepreis bis zum vertraglich vereinbarten Reiseantritt nicht
vollständig bezahlt, obgleich der Reisende
|
|
| |
einen
Sicherungsschein erhalten hat, wird VC von der Leistung frei
und kann vom Reisenden die entsprechenden
|
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| |
Rücktrittskosten
verlangen, wenn dieser nicht ein Recht zur Zahlungsweigerung
hatte. |
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3.
Leistungen
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Welche Leistungen
vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den
Leistungsbeschreibungen im Prospekt und aus den
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hierauf
Bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung.
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|
| |
Die in dem
Prospekt enthaltenen Angaben sind für VC bindend.
|
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| |
VC behält sich
jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten,
erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor
|
|
| |
Vertragsschluss
eine Änderung der Prospektangaben zu erklären, über die der
Reisende vor Buchung selbstverständlich
|
|
| |
informiert wird.
|
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| |
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| |
4.
Regelungen für Ferienhäuser und Ferienwohnungen
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| |
4.1 Ausstattungen
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|
| |
Die Ferienhäuser und
Ferienwohnungen wurden nach dem individuellen Geschmack der
Besitzer gebaut und eingerichtet.
|
|
| |
Die Küche ist mit
Geschirr und Besteck für die angegebene Personenzahl
ausgestattet und hat einen Elektro- oder
|
|
| |
Gasherd und einen
Kühlschrank. Elektrogeräte wie Kaffeemaschine oder Toaster sind
nicht immer vorhanden, ein Herd
|
|
| |
besteht in der Regel
aus zwei Gas- oder Elektroplatten, ein Backofen ist meist
vorhanden. Technische Störungen jeglicher
|
|
| |
Art sollten umgehend dem
Hausbesitzer bekannt gegeben werden, um Abhilfe schaffen zu
können.
|
|
| |
4.2
Objektbeschreibungen
|
|
| |
Die Beschreibungen
wurden mit großer Sorgfalt erstellt. VC hat jede angebotene
Ferienunterkunft besichtigt und besucht
|
|
| |
diese regelmäßig.
Sollten Sie Fragen zur Ausstattung haben, berät Sie VC gerne.
|
|
| |
4.3 Personenzahl
|
|
| |
Der Umfang der
Leistung ergibt sich aus der Beschreibung des Vermieters. Ein
Mietobjekt darf nicht (auch nicht zeitweise)
|
|
| |
mit mehr Personen
(Erwachsene und Kinder) bewohnt werden, als dies jeweils
vorgesehen ist. Der Vermieter kann die
|
|
| |
überzähligen Personen
abweisen, bei Möglichkeit der Unterbringung gesondert berechnen
oder Sie sofort wegen
|
|
| |
Verletzung des
Mietvertrages ohne Erstattung der Miete des Hauses verweisen.
Bei Vertragsverletzungen des Mieters
|
|
| |
kann der Vermieter
Schadenersatz verlangen.
|
|
| |
4.4 Kurtaxe
|
|
| |
Die Kurtaxe
(ortsabhängige kommunale bzw. staatliche Abgabe) wird separat
vor Ort berechnet und ist in Ihrer Höhe von
|
|
| |
der Regelung von der
betreffenden Kommune abhängig. Die Kurtaxe beträgt bis zu
maximal EURO 1,80 pro Person und
|
|
| |
Tag in Abhängigkeit
vom Alter, dem Devisenkurs und der Reisezeit. Kinder bis 12
Jahre zahlen meist keine Kurtaxe.
|
|
| |
4.5
Mitwirkungspflichten
|
|
| |
Stellt der Mieter
Schäden am Mietobjekt fest oder hat er Beanstandungen im
Verhältnis zur Beschreibung des Vermieters
|
|
| |
im Katalog, sind
diese dem Eigentümer/Verwalter unverzüglich zu melden. Es wird
empfohlen, im Fall von Beanstandungen,
|
|
| |
die vom Vermieter nicht
behoben werden, sich sofort über eine Mietminderung zu einigen
und diese abzuwickeln.
|
|
| |
Alle Vertragsparteien sind bestrebt, eventuelle Streitigkeiten
gütlich zu regeln.
|
|
| |
Der Mieter ist im
Falle von Leistungsstörungen verpflichtet, bei der Beseitigung
derselben kooperativ mitzuwirken,
|
|
| |
insbesondere hat er
alle Schäden zu melden und muss versuchen, diese mit dem
Vermieter/Verwalter zu klären.
|
|
| |
4.6. An- und Abreise
|
|
| |
Es
wird gebeten nach Möglichkeit nicht vor 14 Uhr anzureisen und
bis 10 Uhr am Abreisetag die Unterkunft frei zu geben. |
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| |
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| |
5.
Leistungs- und Preisänderungen
|
|
| |
Änderungen oder
Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten
Inhalt des Reisevertrages, die nach
|
|
| |
Vertragsschluss
notwendig werden und die vom Reiseveranstalter nicht wider Treu
und Glauben herbeigeführt wurden,
|
|
| |
sind nur gestattet,
soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und
den Gesamtzuschnitt der
|
|
| |
gebuchten Reise nicht
beeinträchtigen.
|
|
| |
Eventuelle
Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die
geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
|
|
| |
VC ist
verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen oder
Leistungsabweichungen unverzüglich in Kenntnis zu
|
|
| |
setzen.
|
|
| |
Gegebenenfalls
wird dem Kunden eine kostenlose Umbuchung oder der kostenlose
Rücktritt angeboten.
|
|
| |
VC behält sich vor,
die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im
Falle der Erhöhung der
|
|
| |
Beförderungskosten
oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder
Flughafengebühren oder einer
|
|
| |
Änderung der für die
betreffende Reise geltenden Wechselkurse, in dem Umfang zu
ändern, wie sich deren Erhöhung pro
|
|
| |
Person bzw. pro
Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, sofern zwischen
Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin
|
|
| |
mehr als vier Monate
liegen.
|
|
| |
Im Fall einer
nachträglichen Änderung des Reisepreises oder einer Änderung
einer wesentlichen Reiseleistung hat der
|
|
| |
Reiseveranstalter den
Reisenden unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor
Reisantritt, davon in Kenntnis zu setzen.
|
|
| |
Preiserhöhungen
nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig.
|
|
| |
Bei Preiserhöhungen
um mehr als 5 % oder im Falle einer erheblichen Änderung einer
wesentlichen Reiseleistung ist der
|
|
| |
Reisende berechtigt,
ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme
einer mindestens gleichwertigen
|
|
| |
Reise zu verlangen,
wenn VC in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für
den Reisenden aus seinem Angebot
|
|
| |
anzubieten.
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|
| |
Der Reisende hat
diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung VC über die
Preiserhöhung bzw. Änderung der
|
|
| |
Reiseleistung
diesem gegenüber geltend zu machen.
|
|
| |
|
|
| |
6.
Rücktritt durch den Kunden
|
|
| |
Der Kunde kann
jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich
ist der Zugang der Rücktrittserklärung
|
|
| |
bei VC. Dem Kunden
wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Tritt der
Kunde vom Reisevertrag zurück, oder
|
|
| |
tritt er die Reise
nicht an, so kann VC eine angemessene Entschädigung verlangen.
|
|
| |
Diese bestimmt
sich nach dem Reisepreis unter Abzug des Wertes der vom
Reiseveranstalter ersparten Aufwendungen
|
|
| |
sowie dessen, was er
durch anderweitige Verwendung der Reiseleistung erwerben kann.
|
|
| |
Der
Reiseveranstalter kann diesen Ersatzanspruch unter
Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung nach der Nähe
|
|
| |
des Zeitpunkts des
Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem
prozentualen Verhältnis zum Reisepreis
|
|
| |
pauschalieren.
Dieser wird pro Person/Wohneinheit berechnet.
|
|
| |
|
|
| |
6.1.
Standard Gebühren
|
|
| |
|
bis
30 Tage vor Reiseantritt
|
20% |
|
ab
29. bis 22. Tag vor Reiseantritt
|
25% |
|
ab
21. bis 15. Tag vor Reiseantritt
|
35% |
|
ab
14. Tag vor Reiseantritt
|
50% |
|
ab
7. Tag vor Reiseantritt
|
85% |
|
am
Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise
|
100% |
|
|
| |
|
|
| |
6.2. Ausnahmen von
der Standard Regelung
|
|
| |
a. Schiff,
Ferienwohnungen/-Häuser/Appartements |
|
| |
|
bis
45. Tag vor Reiseantritt
|
20% |
|
ab
44. bis 35. Tag vor Reiseantritt
|
50% |
|
ab
34. bis 1. Tag vor Reiseantritt
|
80% |
|
am
Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise
|
100% |
|
|
| |
|
|
| |
b. Andere Reisearten
|
|
| |
Die in den Ziffern 6.1.
bis 6.2. nicht genannten Reisearten werden hinsichtlich der
Rücktrittsfolgen entsprechend den in |
|
| |
diesen Reisebedingungen entwickelnden Grundsätzen behandelt. |
|
| |
|
|
| |
7. Umbuchung
|
|
| |
Auf Wunsch nimmt der
Veranstalter, soweit überhaupt durchführbar, vor Beginn der in
6.1 bis 6.2, mit Ausnahme von
|
|
| |
6.2.c. genannten
Fristen eine Änderung der Reisebestätigung vor.
|
|
| |
Dafür werden € 30,00
pro Person erhoben. Als Umbuchung gelten Änderungen des
Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes
|
|
| |
des Reiseantritts,
der Unterkunft oder der Beförderung
|
|
| |
Umbuchungswünsche des
Kunden, die nach Ablauf der Fristen erfolgen, können, sofern
ihre Durchführung überhaupt
|
|
| |
möglich ist, nur nach
Rücktritt vom Reisevertrag zu Bedingungen gemäß Ziffer 5, 6.1
und 6.2 und gleichzeitiger . |
|
| |
Neuanmeldung
durchgeführte werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen,
die nur geringfügige Kosten verursachen |
|
| |
|
|
| |
8. Eintritt von
Ersatzpersonen
|
|
| |
Bis zum Reisebeginn
kann der Reisende verlangen, dass statt seiner Eintritte in
die Rechte und Pflichten aus dem
|
|
| |
Reisevertrag
eintritt. Der Reiseveranstalter kann dem Eintritt des Dritten
widersprechen, wenn dieser dem besonderen
|
|
| |
Reiseerfordernissen
nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften
oder behördliche Anordnungen
|
|
| |
entgegenstehen. Tritt
eine Ersatzperson an die Stelle des angemeldeten
Reiseteilnehmers, ist der Veranstalter berechtig,
|
|
| |
für die ihm durch die
Teilnahme der Ersatzperson entstehenden Kosten € 25,00 zu
verlangen. Der Nachweis niedrigerer
|
|
| |
oder nicht
entstandener oder wesentlich niedrigerer Kosten bleibt dem
Kunden unbenommen.
|
|
| |
|
|
| |
9. Nicht in Anspruch
genommene Leistung
|
|
| |
Nimmt der Reisende
einzelne Reiseleistungen in Folge vorzeitiger Rückreise oder
aus sonstigen zwingenden Gründen nicht
|
|
| |
in Anspruch, so wird
sich der Reiseveranstalter bei den Leistungsträgern um
Erstattung der ersparten Aufwendungen |
|
| |
bemühen. Diese
Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche
Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung
|
|
| |
gesetzliche oder
behördliche Bestimmungen entgegenstehen. |
|
| |
|
|
| |
10. Rücktritt und
Kündigung durch VC
|
|
| |
VC kann in folgenden
Fällen vor Eintritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder
nach Antritt der Reise den
|
|
| |
Reisevertrag
kündigen:
|
|
| |
a) Ohne Einhaltung
einer Frist
|
|
| |
Wenn der Reisende die
Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung des
Reiseveranstalters nachhaltig stört oder
|
|
| |
wenn er sich in
solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige
Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.
|
|
| |
Kündigt der
Reiseveranstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis;
er muss sich jedoch den Wert der ersparten
|
|
| |
Aufwendungen sowie
diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer
anderweitigen Verwendung der nicht in
|
|
| |
Anspruch genommenen
Leistung erlangt, einschließlich der ihm von den
Leistungsträgern gut gebrachten Beträge
|
|
| |
b) Bis zwei Wochen vor
Reiseantritt
|
|
| |
Der Kunde erhält den eingezahlten Reisepreis
unverzüglich zurück. Sollte bereits zu einem früheren
Zeitpunkt ersichtlich
|
|
| |
sein, dass die
Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat der
Reiseveranstalter den Kunden davon zu
|
|
| |
unterrichten. Bei
Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich
festgelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn in der
|
|
| |
Reiseausschreibung
für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl
hingewiesen wird. In jedem Fall ist der
|
|
| |
Reiseveranstalter
verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der
Voraussetzungen für die Nichtdurchführung der
|
|
| |
Reise hiervon in
Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich
zuzuleiten.
|
|
| |
c) Bis vier Wochen vor
Reiseantritt
|
|
| |
Wenn die Durchführung
der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für den
Reiseveranstalter deshalb nicht zumutbar
|
|
| |
ist, weil das
Buchungsaufkommen für diese Reise so gering ist, dass die dem
Reiseveranstalter im Falle der Durchführung
|
|
| |
der Reise
entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen
Opfergrenze, bezogen auf die Reise bedeuten
|
|
| |
würde.
|
|
| |
Ein Rücktrittsrecht des
Reiseveranstalters besteht jedoch nur, wenn er die dazu
führenden Umstände nicht zu vertreten
|
|
| |
hat und wenn er die
zu seinem Rücktritt führenden Umstände nachweist und wenn er dem
Reisenden ein vergleichbares
|
|
| |
Ersatzangebot
unterbreitet hat.
|
|
| |
Wird die Reise aus
diesem Grund abgesagt, so erhält der Kunde den eingezahlten
Reisepreis unverzüglich zurück.
|
|
| |
Zusätzlich wird ihm
sein Buchungsaufwand pauschal erstattet, sofern er von einem
Ersatzangebot des Reiseveranstalters
|
|
| |
keinen Gebrauch
macht.
|
|
| |
|
|
| |
11. Aufhebung des
Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
|
|
| |
Wird die Reise
infolge bei Vertragsschluss nicht voraussehbar höherer Gewalt
erheblich erschwert, gefährdet oder
|
|
| |
beeinträchtigt, so
können sowohl Reiseveranstalter als auch der Reisende den
Vertrag kündigen. Wird der Vertrag
|
|
| |
gekündigt, so kann
der Reiseveranstalter für die bereits erbrachten oder zur
Beendigung der Reise noch zu erbringenden
|
|
| |
Reiseleistungen eine
angemessene Entschädigung verlangen.
|
|
| |
Weiterhin ist der
Reiseveranstalter verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu
treffen, insbesondere, falls der Vertrag
|
|
| |
die
Rücktrittsforderung umfasst, den Reisenden zurückzubefördern.
Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den
|
|
| |
Parteien je zur
Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem
Reisenden zur Last.
|
|
| |
|
|
| |
12. Haftung des
Reiseveranstalters
|
|
| |
12.1 Der Reiseveranstalter
haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen
Kaufmanns für:
|
|
| |
1) die gewissenhafte
Reisevorbereitung;
|
|
| |
2) die sorgfältige Auswahl
und Überwachung des Leistungsträgers;
|
|
| |
3) die Richtigkeit
der Beschreibung aller in den Katalogen angegebenen
Reiseleistungen, sofern der Reiseveranstalter nicht
|
|
| |
gemäß Ziffer 3 vor
Vertragsschluss eine Änderung der Prospektangaben erklärt hat;
|
|
| |
4) die ordnungsgemäße
Erbringung der vereinbarten Reiseleistungen.
|
|
| |
12.2 Der Reiseveranstalter haftet für ein Verschulden der mit
den Leistungserbringung betrauten Person.
|
|
| |
12.3 Wird im Rahmen einer
Reise oder zusätzlich zu dieser eine Beförderung im
Linienverkehr erbracht und dem Reisenden
|
|
| |
hierfür ein
entsprechender Beförderungsausweis ausgestellt, so erbringt der
Reiseveranstalter insoweit Fremdleistungen,
|
|
| |
sofern er in der
Reiseausschreibung und in der Reisebestätigung ausdrücklich
darauf hinweist.
|
|
| |
Er haftet daher nicht für
die Erbringung der Beförderungsleistung selbst.
|
|
| |
Eine etwaige Haftung
regelt sich in diesem Fall nach dem Förderungsbestimmungen
dieser Unternehmen, auf die der
|
|
| |
Reisende ausführlich
hinzuweisen ist und die ihm auf Wunsch zugänglich zu machen
sind.
|
|
| |
|
|
| |
13. Beschränkung der
Haftung
|
|
| |
Die vertragliche
Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht
Körperschäden sind, ist auf den
|
|
| |
dreifachen Reisepreis
beschränkt.
|
|
| |
13.1. Soweit ein Schaden
des Reisenden weder vorsätzlich noch grobfahrlässig
herbeigeführt wird oder
|
|
| |
13.2. soweit der
Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden
allein wegen eines
|
|
| |
Verschuldens eines
Leistungsträgers verantwortlich ist. Für alle gegen den
Veranstalter gerichteten
|
|
| |
Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf
Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen,
|
|
| |
haftet der
Veranstalter bei Sachschäden bis € 4.100,00; übersteigt der
dreifache Reisepreis diese Summe, ist die
|
|
| |
Haftung für
Sachschäden je auf die Höhe des dreifachen Reisepreises
beschränkt. Diese Haftungshöchstsummen gelten
|
|
| |
jeweils je Reisenden
und Reise.
|
|
| |
13.3 Der
Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörung im
Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen
|
|
| |
lediglich vermittelt
werden (z. B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche,
Ausstellungen) und die in der
|
|
| |
Reisebeschreibung
ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet werden. Ein
Schadensersatzanspruch
|
|
| |
gegen den
Reiseveranstalter ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen,
als aufgrund internationaler
|
|
| |
Übereinkommen oder
auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die
von einem Leistungsträger zu
|
|
| |
erbringenden
Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz
gegen den Leistungsträger nur unter
|
|
| |
bestimmten
Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann
oder unter bestimmten
|
|
| |
Voraussetzungen
ausgeschlossen ist.
|
|
| |
13.4 Kommt dem
Reiseveranstalter die Stellung eines vertraglichen
Luftfrachtführers zu, so regelt sich die Haftung
|
|
| |
nach den Bestimmungen
des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den internationalen
Abkommen von Warschau,
|
|
| |
Den Haag, Guadalajara
und der Montrealer Vereinbarung. Diese Abkommen beschränken in
der Regel die
|
|
| |
Haftung der
Fluchfrachtführers für Tod oder Körperverletzung sowie für
Verluste und Beschädigungen von Gepäck.
|
|
| |
13.5 Sofern der
Reiseveranstalter in anderen Fällen Leistungsträger ist, haftet
er nach den für diese geltenden
|
|
| |
Bestimmungen.
|
|
| |
13.6 Kommt dem
Reiseveranstalter bei Schiffsreisen die Stellung eines
vertraglichen Reders zu, so regelt sich die Haftung
|
|
| |
auch nach den
Bestimmungen des AGB´s und des Binnenschifffahrtsgesetzes.
|
|
| |
|
|
| |
14. Gewährleistung
|
|
| |
a. Abhilfe
|
|
| |
Wird die Reise nicht
vertragsgemäß erbracht, so kann der Reisende bei den örtlichen
Leistungsträgern oder bei
|
|
| |
Nichterreichbarkeit
dieser Leistungsträger unter der Telefonnummer +49 (0)89
89408010 telefonisch oder per Telefax
|
|
| |
unter +49 (0)89
89408011 Abhilfe verlangen.
|
|
| |
Der Reiseveranstalter kann
die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen
Aufwand erfordert.
|
|
| |
Der Reiseveranstalter kann
auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass er eine gleichwertige
Ersatzleistung erbringt.
|
|
| |
b. Minderung des
Reisepreises
|
|
| |
Für die Dauer einer
nichtvertragsgemäßen Erbringung der Reise kann der Reisende eine
entsprechende Herabsetzung des
|
|
| |
Reisepreises
verlangen (Minderung). Der Reisepreis ist in dem Verhältnis
herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Verkaufs
|
|
| |
der Wert der Reise in
mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben
würde. Die Minderung tritt nicht ein,
|
|
| |
soweit es der
Reisende schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen.
|
|
| |
c. Kündigung des
Vertrages
|
|
| |
Wird eine Reise in
Folge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet der
Reiseveranstalter innerhalb
|
|
| |
einer angemessenen
Frist keine Abhilfe, so kann der Reisende im Rahmen der
gesetzlichen Bestimmungen den
|
|
| |
Reisvertrag - in
seinem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen
zweckmäßig durch schriftliche
|
|
| |
Erklärung - kündigen.
Das selbe gilt, wenn dem Reisenden die Reise in Folge eines
Mangels aus wichtigem,
|
|
| |
dem Reiseveranstalter
erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer
Frist für die Abhilfe bedarf es
|
|
| |
nur dann nicht, wenn
die Abhilfe unmöglich ist oder vom Reiseveranstalter verweigert
wird oder wenn die sofortige
|
|
| |
Kündigung des
Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden
gerechtfertigt wird. Im Falle der Kündigung
|
|
| |
schuldet der Reisende
dem Reiseveranstalter den auf die in Anspruch genommenen
Leistungen entfallenen Teil des
|
|
| |
Reisepreises, sofern
diese Leistungen für ihn von Interesse waren.
|
|
| |
|